Mit einer PPL(A) oder LAPL(A) Lizenz und einer Flugerfahrung von 30 Flugstunden als verantwortlicher Pilot und 60 Starts und Landungen ist es möglich, die Segelflugschleppberechtigung zu erlangen. Für die Bannerschleppberechtigung muss die praktische Tätigkeit als verantwortlicher Pilot 30 Flugstunden und 200 Starts und Landungen nachgewiesen werden.
Die Flugausbildung umfasst mindestens zehn Schulungsflüge, bei dem ein Segelflugzeug/Banner geschleppt wird, wobei fünf Flüge mit einem Lehrberechtigten durchgeführt werden müssen.
Die Ausbildung erfolgt auf einer Piper PA 18 Supercub.