Mit einer PPL(A) oder LAPL(A) Lizenz ist es möglich die NVFR-Nachtflugberechtigung zu erwerben. Eine Mindestanzahl an geflogenen Flugstunden ist hierfür nicht erforderlich.
Die Mindestausbildung umfasst fünf Flugstunden bei Nacht und zehn Platzrunden mit Fluglehrer, fünf Platzrunden ohne Fluglehrer. Weiterhin müssen zwei Überlandstrecken mit dem Fluglehrer durchgeführt werden.
Die Ausbildung erfolgt auf unserer Cessna 172 mit dem Rufzeichen D-EIGE.