Bei der PPL(A) – Private Pilot License Airplane – Lizenz handelt es sich um die Privatpilotenlizenz für einmotorige Landflugzeuge ohne Gewichtsbegrenzung. Sie berechtigt zu Flügen auf der ganzen Welt und ist zudem der Grundstein für die Berufs- und Verkehrspilotenlizenz.
Die Mindestausbildung umfasst 100 Stunden in der Theorie und 45 Flugstunden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Flugscheins besteht die Möglichkeit, eine der folgenden Berechtigung zu erlangen:
• Kunstflugberechtigung
• Nachtflugberechtigung
• Schleppflugberechtigung
• Instrumentenflugberechtigung
• Lehrberechtigung
Bei der LAPL(A) – Light Aircraft Pilot License Airplane – Lizenz handelt es sich um die Privatpilotenlizenz für einmotorige Landflugzeuge bis zu einem Abfluggewicht von zwei Tonnen und maximal vier Insassen. Sie berechtigt zum Fliegen innerhalb von Europa.
Die Mindestausbildung umfasst 100 Stunden in der Theorie und 30 Flugstunden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Flugscheins besteht die Möglichkeit, eine der folgenden Berechtigung zu erlangen:
• Kunstflugberechtigung
• Nachtflugberechtigung
• Schleppflugberechtigung
Sollten Sie bereits eine LAPL(A) Lizenz haben ist es auch möglich, diese in eine PPL(A) Lizenz umzuwandeln. Hierfür benötigen Sie 15 Flugstunden.
Um mit der PPL(A) oder LAPL(A) Ausbildung beginnen zu können, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Medical / Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2
Zuverlässigkeitsüberprüfung
Auszug aus dem Kraftfahrzeugregister Flensburg
Um mit der Ausbildung beginnen zu können, ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich.
Die Ausbildung erfolgt auf unserer Cessna 172 mit dem Rufzeichen D-EIGE.